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Rapex-Meldung: Strangulationsgefahr bei Mädchen Bikini von BECO

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Strangulationsgefahr bei einem Mädchen Bikini von BECO Beermann GmbH

Die Bindekordeln im Nackenbereich können sich bei Aktivitäten des Kindes möglicherweise verfangen und schlimmstenfalls eine Strangulationsgefahr darstellen

Der Meldung zufolge entspricht das Produkt nicht den europäischen Anforderungen der EN 14682

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 42
Rapex Nummer: 20 A12/1284/15 
meldender Mitgliedsstaat: Zypern
Kategorie: Bekleidung, Textilien
Produkt: Mädchen Bikini
Marke: BECO
Name: unbekannt
Artikelnummer: 4606
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4013368161012
Beschreibung: Mädchen Bikini in Rottönen der Größe 152 
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Strangulationsgefahr
Weiteres: Die Bindekordeln im Nackenbereich können sich bei Aktivitäten des Kindes möglicherweise verfangen und schlimmstenfalls eine Strangulationsgefahr darstellen. Entspricht nicht der EN 14682
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2015

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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