Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Bio-Marke agava ruft „Quinoasauerteig” zurück
Die Sonnentracht GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „agava Quinoasauerteig, 30g“ mit der Charge 38991 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.10.2022. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gluten in dem Produkt enthalten ist.
Verbraucher:innen, die unter einer Glutenunverträglichkeit (Zölliakie) leiden, sollten das Produkt nicht verzehren. Für alle anderen Personen ist der Verzehr unbedenklich. Die Ware wurde bereits aus dem Verkehr genommen.
Artikel: agava Quinoasauerteig
Inhalt: 30g
Charge: 38991
MHD: 07.10.2022
Kundenservice
Sollten Sie das betroffene Produkt besitzen, kontaktieren Sie bitte info@agava.bio
Produktabbildung: Sonnentracht GmbH
Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen
Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA
![]() |
![]() |
![]() |