Zugelassene Stellen für CE-Zertifizierungen von FFP2 und FFP3 Atemschutzmasken

Liste der für CE-Zertifizierungen von FFP2 und FFP3 Atemschutzmasken zugelassenen Stellen in Europa. Andere 4-stellige Nummern hinter einer CE Kennzeichnung auf Atemschutzmasken sind nicht gültig.
Das vor der jeweiligen Nummer der Zertifizierungsstelle stehende NB (Notified Body) muss bei der Kennzeichung auf Atemschutzmasken durch das CE ersetzt werden
Brexit
Die in rot dargestellten Stellen sind im Rahmen des EU-Austritts (Brexit) mit Datum 31.12.2020 keine zugelassenen Stellen mehr und dürfen keine Konformitätsbewertungen mehr für den europäischen Markt durchführen. Alle von einem britischen Notified Body zertifizierten Produkte müssen vor dem Brexit auf den Markt gebracht worden sein.
(Quelle: NANDO Database / European Commission / ohne Gewähr)