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Rückruf: Listerien – Öffentliche Warnung vor Produkten der Käserei Vogel AG

Die Käserei Vogel AG in Steinerberg (SZ) hat im Rahmen von internen Kontrollen Listerien (serotype 4B, ST6) im Käse und in der Produktionsstätte nachgewiesen. Der Konsum der Käse aus dem Betrieb kann die Gesundheit gefährden. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Die Käserei Vogel AG hat ihre Abnehmer darüber informiert und veranlasst, dass die Produkte aus dem Verkauf genommen wurden.

Einer Meldung des europäischen Schnellwarnsystems RASFF zufolge ist der Käse wahrscheinlich auch nach Deutschland gelangt.

Die Käserei Vogel AG hat das Laboratorium der Urkantone und das BLV über die Kontamination informiert. Die Produkte sind gesamtschweizerisch in den Verkauf gelangt.
Das BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.

achtungBetroffene Artikel


Folgende Produkte des Betriebs Käserei Vogel sind betroffen:
Betriebsnummer CH-5707

• Bärlauch-Rahmkäse
• Bio Knoblauch-Rahmkäse
• Bio Pfeffer-Rahmkäse
• Bio Schafbergkäse
• Bio Schafbrie
• Bio Schafmutschli
• Bio Ziegenkäse
• Bio Brie
• Brie de-luxe/Brie Bloc
• Brie Tomate
• Brie Carré
• Chnobli Chäs
• Denner Bergkäse aus der Innerschweiz (siehe Rückruf Denner Bergkäse)
• Grottenkäse
• Pfeffer-Rahmkäse «Don Pepe»
• Rauch-Chäsli
• Steinerberger Bio Bergkäse
• Steinerberger Mutschli
• Steinerberger viertelfett
• Tell Geisskäse
• Ur-Schwyzer Bergkäse (Swiss Knife Valley)
• Urschwyzer halbfett
• Urschwyzer Kräuterkäse
• Wildspitz-Bergkäse
• Wildspitzkäse Bio Rahm
• Ziegenfrischkäse
• Ziegenkäse A.X.V.
• Migros Deutschschweiz (mit Ausnahme von Migros Genossenschaften Wallis und Aare): Bio Schafkäse (Offenverkauf), Käseplättli mild, Steinerberger halbfett, Steinerberger viertelfett (Offenverkauf), Zuger Wildspitzkäse (siehe Rückruf Migros)

 

Behördeninformation >

 

Hintergrund Listerien

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten

Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.

Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.

Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.

Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.

PDF – Schutz vor Infektionen mit Listerien

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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