Mastodon Rapex-Meldung: Schadstoffe in Yoga- bzw. Fitnessmatte x-fact von Royalbeach – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Schadstoffe in Yoga- bzw. Fitnessmatte x-fact von Royalbeach

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert zu Yoga- bzw. Fitnessmatte x-fact von Royalbeach in Deutschland. Der Meldung aus Österreich zufolge, enthält die betroffene Matte bis zu 0,54% Gewichtsanteile kurzkettiger Chloroparaffine (SCCP).

Mit der EU-Verordnung Nr. 519/2012 vom 19. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe wurde die Verwendung und Inverkehrbringung innerhalb der EU verboten. 

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften sind kurzkettige CP umweltgefährliche Stoffe mit Persistenz und hohem Bioakkumulationspotenzial (Anreicherung im Fettgewebe, in der Niere und in der Leber). Außerdem sind sie sehr toxisch für Wasserorganismen und karzinogen für Ratten und Mäuse. Kurzkettige CP sind zudem von der IARC in die Gruppe 2B, als mögliches Karzinogen für Menschen, eingeteilt worden

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 08 / 2016
Rapex Nummern: 26 A12/0226/16
meldender Mitgliedsstaat: Österreich
Kategorie: unbekannt
Produkt: Yogamatte / Fitnessmatte
Marke: x-fact
Name: Yoga matte
Artikelnummer: B-053-35223-11/J
Lot- oder Chargennummer: 14411 775
Barcode / EAN / GTIN: 4011664352233
Beschreibung: Lila Gymnastikmatte mit Tasche, rutschhemmend und hautfreundlich , Größe ca.. 173x61x0.5cm
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Der Kunststoff der Matte enthält 0,54% Gewichtsanteile von kurzkettigen chlorierten Paraffine (SCCP). Mit der Verordnung (EU) Nr. 519/2012 vom 19. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe wurde die Verwendung und Inverkehrbringung innerhalb der EU verboten. 
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen : Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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